Pressemitteilung vom 29.03.2023
Erster Schritt zum Bürgerbegehren eingeleitet
"Keine 5-zügigen Grundschulen in Bad Salzuflen!"
Heute haben die Initiatoren Christine Pons, Regina Suett und Dr. Johann Malcher den ersten Schritt für ein Bürgerbegehren gemäß Gemeindeordnung NRW zum Thema "Keine 5-zügigen Grundschulen in Bad Salzuflen!" eingeleitet.
Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 22.03.2023, die Schulentwicklung in Bad Salzuflen neu auszurichten und künftig auf 5-zügige Grundschulen zu setzen. Damit soll die Grundschullandschaft grundlegend auf Jahrzehnte verändert werden. Den Anfang machen die Grundschulen Kirchplatz und Wasserfuhr, die aufgelöst und durch einen Neubau einer 5-zügigen Grundschule ersetzt werden sollen.
Die Initiatoren sehen 5-zügige Grundschulen mit 500 oder mehr Grundschulkindern nicht als gute Lösung für die Verhältnisse der Großgemeinde Bad Salzuflen an - weder in Schötmar/Ehrsen noch sonstwo in der Stadt!
Mit dem Bürgerbegehren möchten die Initiatoren erreichen, dass durch einen Bürgerentscheid der Ratsbeschluss aufgehoben wird und Bürgerinnen und Bürger selbst über diese weitreichende Veränderung der Schullandschaft entscheiden können. Hierzu sollen sie über folgende Frage abstimmen können:
Sind Sie dafür, die Grundschulstandorte Wasserfuhr und Kirchplatz als eigenständige Grundschulen zu erhalten und die Planungen für den Neubau einer 5-zügigen Grundschule aufzugeben?
Am 29.03.2023 haben die Initiatoren im Rathaus das Bürgerbegehren angezeigt und beantragt, dass die Verwaltung die nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Informationen zur Verfügung stellt. Dazu gehört unter anderem eine Kostenschätzung der mit der Durchführung verlangten Maßnahmen. Erst wenn diese Informationen der Verwaltung vorliegen und über die förmliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden ist, können die Initiatoren die Sammlung der Unterschriften starten.