

Es hatte schon parlamentarische Dimensionen, als der Rat der Stadt Bad Salzuflen im Pädagogischen Zentrum Lohfeld seine Arbeit aufnahm. Mit einem Antrag zum Streichen der Aufwandsentschädigung bei den Ausschussvorsitzenden wollte ich ein Signal setzen, dass der Rat seine Möglichkeiten nutzt, um die Mehrkosten durch die 14 zusätzlichen Ratsmitglieder aufzufangen. Obwohl unsere Nachbarstädte Lemgo, Herford, Löhne und Vlotho schon seit vielen Jahren auf diese Zusatzentschädigung verzichten, haben CDU und Grüne deutlich gemacht, dass sie diesen Vorschlag nicht unterstützen wollen. Immerhin zeigte die SPD Bereitschaft, darüber zu sprechen, und ihr Fraktionsvorsitzender Ralf Wiebusch schlug vor, diesen Antrag im Hauptausschuss zu diskutieren. Immerhin hat mein Antrag dafür gesorgt, dass es auch eine inhaltliche und kontroverse Diskussion in der ansonsten von Feierstimmung geprägten Ratssitzung gab.

Der neue Fraktionsvorsitzende der Grünen Robin Wagener meinte, dass ich mit meinen Antrag "widersprüchlich" auftrete, weil ich doch auch eine Aufwandsentschädigung für die Ortsausschussvorsitzenden vorgesehen habe. Das ist so nicht richtig.
In meinem Positionspapier zur künftigen Ortsausschussarbeit habe ich gefordert , dass eine Angleichung der Regelung
der Aufwandsentschädigung an die Praxis der Fachausschüssen erfolgen soll. Eine Angleichung wäre selbstverständlich auch dadurch möglich, dass die Stadt für sämtliche Ausschüsse auf die Aufwandsentschädigung der Vorsitzenden verzichtet. Das
Beispiel der Stadt Lemgo habe ich im Positionspapier explizit erwähnt. Bürger haben mich gefragt, um welchen Betrag es eigentlich geht. Zusätzlich zur "normalen" Aufwandsentschädigung 417,20 Euro monatlich erhalten nach der jetzigen Regelung die Vorsitzenden der Fachausschüsse den gleichen Betrag zusätzlich. Die Ortsausschussvorsitzenden bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
Ich bin gespannt, wie die Diskussion zur notwendigen Neustrukturierung der Gremienarbeit weitergeht und welche Ideen/Vorschläge hier die Grünen einbringen werden.
Mein Antrag im Wortlaut:
"Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten, werden gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GO NRW sämtliche Ausschüsse ausgenommen. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern."
Begründung:
§ 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GO NRW sieht explizit vor, dass der Rat in der Hauptsatzung bestimmen kann, dass sämtliche Ausschüsse von der Entschädigungsregelung in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ausgenommen werden. Eine solche Ausnahme kann der Rat allerdings nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen.
Bedingt durch das Wahlergebnis und aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsregelungen ist der Rat der Stadt Bad Salzuflen von 48 auf 62 Mitglieder angewachsen. Der Stadt Bad Salzuflen entstehen allein durch die Aufwandsentschädigungen der 14 zusätzlichen Ratsmitglieder Mehrkosten in Höhe von rund 70.000 Euro jährlich. Es stünde deshalb dem neuen Rat gut zu Gesicht, wenn er durch einen Verzicht im Bereich der Aufwandsentschädigungen einen Teil dieser unvermeidlichen Mehrkosten kompensieren könnte. Die Regelungen in den Hauptsatzungen unserer Nachbarstädte Herford, Löhne, Vlotho und Lemgo zeigen, dass diese schon seit Jahren auf die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden verzichten.
Es ist unstrittig, dass mit der Tätigkeit als Ausschussvorsitzender ein Mehraufwand insbesondere durch die Sitzungsvorbereitung/-leitung verbunden ist. Andererseits ist mit dem Ausschussvorsitz auch ein deutliches Mehr an Einfluss und Öffentlichkeitswirkung verbunden. Hinzu kommt, dass die Vorsitzenden der Fachausschüsse bei der Sitzungsvorbereitung und -leitung durch die Stadtverwaltung tatkräftig unterstützt werden. Hier sei am Rande bemerkt, dass dieser Service den Ortsausschussvorsitzenden nicht gewährt wird und sie dennoch keine Aufwandsentschädigung erhalten.
Wenn die angeführten Nachbarstädte offensichtlich kein Problem haben, diese herausgehobenen Ratsfunktionen trotz fehlender Aufwandsentschädigung zu besetzen, sollte dies auch in Bad Salzuflen möglich sein. Mit dem Vorschlag sind Einsparungen in Höhe von rund 35.000 Euro jährlich verbunden. Mit diesem Änderungsvorschlag könnte also gut die Hälfte der Mehrkosten der 14 zusätzlichen Ratsmitglieder im Bereich der Aufwandsentschädigungen kompensiert werden.
Ich möchte Sie bitten, diesen Änderungsvorschlag zu unterstützen, damit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt.