

Laut LZ vom 22.04.2021 liegt Herrn Zimmermann keine inhaltliche Erklärung dafür vor, warum der Förderantrag von der Bezirksregierung negativ beschieden wurde.
Sollte die von ihm veröffentlichte Erklärung zutreffen, wonach nicht abgerufene Fördermittel aus der jüngsten Vergangenheit ausschlaggebend waren, hat Schötmar doppelt Pech: Zum einen war Schötmar in der jüngeren Vergangenheit nicht für städtebaulichen Maßnahmen vorgesehen und zum anderen würde Schötmar jetzt für nicht erfolgte Projektumsetzungen in anderen Stadtteilen bestraft.

Man darf gespannt sein, ob diese Zuversicht gerechtfertigt ist. Auch bei dem abgelehnten Antrag sah es hinsichtlich der Bewilligung nach einer Formalie aus.

Das Projekt Kirchplatz war nicht unumstritten. Mehrere Bürgerinnen und Bürger und auch ich haben frühzeitig Fragen aufgeworfen, die die Verwaltung bis zuletzt nicht befriedigend beantworten konnte (siehe mein Logbuch-Eintrag vom 31.01.2021).
Insbesondere blieb ungeklärt, warum ausgerechnet dieses Projekt eine solche Dringlichkeit in der Bearbeitung und Antragstellung erfährt, obwohl noch vier weitere Projekte mit der gleichen Priorität im Masterplan verankert waren („Plätzchen“ Begastraße / Schülerstraße, Wettbewerb
Bahnhofsumfeld, Machbarkeitsstudie Kultur-/Bürgerzentrum).
Am Ende war dann der Druck der Verwaltung dann doch so groß, dass der Ortsausschuss am 04.02. bei zwei Enthaltungen "grünes Licht" für den Förderantrag gab.
Auch wenn das Programm zweifach überzeichnet war, wurde von der Bezirksregierung erklärt, dass "weitestgehend von jeder Antragstellerin mindestens ein Projekt berücksichtigt worden sei". Eine Ausnahme bildet die Stadt Bad Salzuflen, die komplett leer ausgegangen ist. Wie konnte das paasieren?, ist die Frage, die es noch aufzuklären gilt.
Ich halte es für geboten, die Zeit bis zur nächsten Frist der Antragstellung (30.09.2021) zu nutzen, um folgende Fragen zu klären:
1. Welche Masterplan-Projekte haben welche Priorität?
2. Wie sieht der aktualisierte Maßnahmenplan aus?
3. Inwieweit haben sich die Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Auswirkungen und der städtischen Haushaltssituation so verändert, dass eine Aktualisierung des Masterplans, der 2018 erarbeitet wurde, notwendig ist?

Schon jetzt ist klar, dass zentrale städtebauliche Maßnahmen des Masterplans nicht entsprechend der Ende 2018 festgelegten Zeitplanung umgesetzt werden können. Die Aufstellung macht deutlich, dass bislang nicht von einer konsequenten Umsetzung des städtebaulichen Programms des Masterplans Schötmar gesprochen werden kann. Lediglich eine mit hoher Priorität versehene Maßnahme, die bereits 2018 weitgehend durchgeplant war (Kirchplatz), wurde 2021 von der Stadt für die Förderung beantragt (und vom Fördermittelgeber abgelehnt). Für die weitere Diskussion wäre es hilfreich zu erfahren, warum diese einseitige Priorisierung vorgenommen wurde und wie der zu aktualisierende Umsetzungsrahmen für den Masterplan Schötmar für die nächsten Jahre aussehen soll.