Sparen auf den letzten Metern - keine gute Idee!

UPDATE 08.12.2021

In der heutigen Hauptausschuss-Sitzung hat aufgrund meiner Anfrage (siehe unten) der technische Beigeordnete Zimmermann versichert, dass die Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregel) ASR A3.7 Lärm eingehalten werden und auch die Personalvertretung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bei der Risikoabwägung eingebunden seien.

 

Auch wenn ich bei dieser Sachlage nicht verstehe, warum dann der Gutachter und der beteiligte Architekt die Anforderungen an den Schallschutz als nicht erfüllt sehen und warum der Bauausschuss in seinem Beschluss explizit auf Einschränkungen bezüglich des Schallschutzes hinweisen musste, nehme ich diese Aussagen zur Kenntnis.

 

Anders als der Bürgermeister sehe ich den Rat sehr wohl in der Pflicht, Belange der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ("Fürsorgepflicht des Arbeitgebers") im Auge zu haben. Das ist kein "Geschäft der laufenden Verwaltung".

Für jeden seriösen Arbeitgeber sollte die Einhaltung der Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten eine Selbstverständlichkeit sein. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung ist es daher aus Fürsorgepflicht  und auch wirtschaftlich geboten, vorhandene Schwachstellen in diesem Bereich zu beseitigen. Leider möchte sich die Stadt Bad Salzuflen, wenn es nach Verwaltungsspitze und Bauausschuss geht, um diese Verpflichtung drücken.

Das ist ein ganz schlechtes Signal nach außen (Stichwort: Vorbildwirkung) und nach innen (Stichwort: Wertschätzung der Beschäftigten). Ich frage mich auch, wo die Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes bleibt, die bei solchen Fragen zwingend eingebunden sein müssen.

 

Für die nächste Sitzung des Hauptausschusses habe ich eine entsprechende Anfrage an Bürgermeister Tolkemitt zu diesem Thema gerichtet: