
Nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist es eine wesentliche Aufgabe des Rates und jedes einzelnen Ratsmitglieds, die Verwaltung zu kontrollieren, man könnte auch sagen: anzuspornen, noch besser zu werden. Das Beispiel der Neuausrichtung des Bürgerservice zeigt, dass Veränderungen durch den Rat angestoßen werden können und dass man auch als Einzelratsmitglied positve Wirkungen erzielen kann.