
Seit ich Mitglied des Rates der Stadt Bad Salzuflen bin, setze ich mich für eine Erneuerung der Arbeit der Ortsausschüsse ein. Ohne echte, formal abgesicherte Anhörungs- und Entscheidungsrechte können die Ortsausschüsse nur wenig bewegen.
Ich habe bereits im März den Bürgermeister und die Fraktionen über meine Rechtsauffassung zur Anwendung des § 39 Abs. 3 GO informiert und dezidiert Vorschläge zur Umsetzung gemacht.
Statt diesen Ball aufzugreifen, hat Bürgermeister Tolkemitt in der Sitzung des Hauptausschusses am 16.03. verkündet, dass er eine juristische Prüfung durch den Städte- und Gemeindebund beauftragt habe. Wie sich Monate später herausstellte, lag das Ergebnis bereits am 21. April vor - aber entsprach offensichtlich nicht seinen Erwartungen . Ohne die Gremien über den Sachstand zu informieren, fragte er Anfang Juni nun beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als oberste Kommunalaufsicht an. Auch hier wurde am 04.07.2022 meine Rechtsaufassung zur Anwendung des
§ 39 Abs. 3 GO bestätigt.
Ich sage: Schluss mit dem Geplänkel - jetzt gibt es keinen weiteren Spielraum für Verzögerungstaktiken.
Der Rat der Stadt Bad Salzuflen muss jetzt handeln, um nicht bei laufenden Planungsverfahren Verfahrensfehler zu begehen.
Das ergibt sich eindeutig aus den Schreiben der Kommunalaufsicht.
Ich habe heute eine Pressemitteilung zu diesem Thema veröffentlicht: